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Das Bundesamt für Strahlenschutz empfiehlt, die Altersgrenze für Frauen, die am Mammographie Screening-Programm zur Früherkennung von Brustkrebs teilnehmen können, von 69 auf 75 Jahre zu erhöhen. Es bleibt abzuwarten, ob diese Empfehlung umgesetzt wird.
Eine Rechtfertigende Indikation ist eine Begründung für eine medizinische Maßnahme mit ionisierender Strahlung. Gemäß der Änderung des §85 StrlSchG müssen das Datum und die Uhrzeit bei der Dokumentation präzise festgehalten werden. Der Arzt hat die Verpflichtung, den Patienten über potentielle Risiken zu informieren.
Die aktualisierten Diagnostischen Referenzwerte (DRW) ersetzen die bisherigen und sind bei der Untersuchung von Menschen zu berücksichtigen. Überschreitungen der DRW sind zu begründen, wie bspw. ein Verweis auf Körpergröße und Gewicht des Patienten.
Die Strahlenschutzkommission hat ein "Ampelsystem" für die Verwendung von Patienten-Strahlenschutzmitteln eingeführt. Die Verwendung wird demnach für verschiedene Untersuchungen klassifiziert. Eine sorgfältige Planung und Durchführung von Untersuchungen ist bei der Projektionsradiografie wichtig, während in der Mammographie der Einsatz von Strahlenschutzmitteln nicht mehr empfohlen ist.
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