Verwendung von Strahlenschutzmitteln bei der diagnostischen Anwendung
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Aktualisierte Empfehlungen zur Verwendung von Strahlenschutzmitteln
Die Strahlenschutzkommission hat in Zusammenarbeit mit internationalen Fachgesellschaften und Behörden/Gremien die Empfehlungen zur Verwendung von Strahlenschutzmitteln überarbeitet und ein „Ampelsystem“ eingeführt. Die Verwendung von Patienten-Strahlenschutzmitteln wird demnach für die verschiedenen Untersuchungen und Untersuchungsarten gemäß der folgenden drei Aufteilungen klassifiziert:
- Die Einteilung in Strahlenschutzmittel werden empfohlen. Dies bedeutet, dass eine Begründung für jede Untersuchung individuell gegeben werden sollte, wenn keine Patienten-Strahlenschutzmittel verwendet werden.
- Patienten-Strahlenschutzmittel können eingesetzt werden, wenn unter Abwägung aller Aspekte (Strahlenschutz, Strahlenempfindlichkeit, technische Gegebenheiten) keine praktischen Gründe dagegensprechen sowie Strahlenschutzmittel sind nicht empfohlen.
- Der Einsatz von Patienten-Strahlenschutzmitteln wird nicht empfohlen. Sie können jedoch bei der richtigen diagnostischen Anwendung nach individueller Abwägung eingesetzt werden.
Grundsätzlich wird ein genereller Verzicht auf Strahlenschutzmittel nicht empfohlen, für bestimmte Personengruppen und Untersuchungen wird dies weiterhin als sinnvoll angesehen. Hierzu gehören bspw. Kinder, Jugendliche und Schwangere. Auch Personen, die Angst vor Strahlung haben, sollten auf Wunsch mit einem Strahlenschutz geschützt werden. Die Entscheidung hierüber trifft immer der fachkundige Arzt ggf. in Zusammenarbeit mit dem Medizinphysikexperten.
Projektionsradiographie
In der Projektionsradiografie sollte eine sorgfältige Planung und Durchführung der Untersuchungen erfolgen, um unnötige Strahlenbelastung zu vermeiden. Bei Untersuchungen an Extremitäten ist kein Einsatz von Strahlenschutzmitteln mehr empfohlen. Bei Körperstammaufnahmen wird die Verwendung durch den fachkundigen Arzt gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit dem Medizinphysikexperten empfohlen.
Computertomographie
In der Computertomographie sollte eine möglichst kurze Scanlänge angestrebt werden, um die Strahlenbelastung zu minimieren. Oberflächliche Organe wie die Augenlinse oder die Schilddrüse sollten mit einer sektoriellen Röhrenstromreduktion geschützt werden, sofern vorhanden. Bei Verwendung von Patientenschutzmitteln in der CT ist es unerlässlich, die Empfehlungen des Herstellers oder des zuständigen Medizinphysikexperten zu beachten, da eine falsche Anwendung zu einer Überexposition bzw. zu einer Minderung der Bildqualität führen kann.
Durchleuchtung/Intervention
In der Fluoroskopie sollten keine Patientenschutzmittel im oder in der Nähe des möglichen Strahlengangs verwendet werden.
Bei radiologischen Interventionen ist die Verwendung von Patientenschutzmitteln selten möglich, da sie sich aufgrund von möglichen Winkeln im Strahlengang befinden können und die automatische Dosisregelung zu einer Dosiserhöhung führen kann. Außerdem befinden sich oberflächliche Risikoorgane wie Augen, Schilddrüse und Brust bereits im schwachen Nutzstrahl, so dass eine Abschirmung nur eine geringfügige zusätzliche Dosisreduktion bewirkt. Der fachkundige Arzt entscheidet in Zusammenarbeit mit dem Medizinphysiker über die Verwendung des Schutzmittels bei Interventionen. Es müssen ebenso die Auswirkungen auf den Workflow und die hygienischen Anforderungen berücksichtigt werden.
Mammographie
Der Einsatz von Strahlenschutzmitteln, wie die Halbschürze ist nicht mehr empfohlen.
Fazit
Es scheint, dass viele Untersuchungsmethoden heute ohne Strahlenschutz durchgeführt werden können. Neben einer guten Lagerung, die auch die Wahl der Patienten-Strahlenschutzmittel beeinflussen kann, sowie einer ggf. erforderlichen Immobilisierung und der Einstellung optimierter Aufnahmeparameter, ist eine korrekte objekt- und fragestellungsbezogene Einblendung in der Projektionsradiografie von überragender Bedeutung, um die Strahlendosis zu optimieren.
Es wird immer wichtiger die Einblendung stetig zu verbessern. Wer sich unsicher ist, wie man das Strahlenfeld eingrenzt, sollte mit dem fachkundigen Arzt und gegebenenfalls einem Medizinphysikexperten über Optimierungsmöglichkeiten und die Verwendung von Strahlenschutzmitteln sprechen. Die mögliche Verwendung von Patientenschutzmitteln sollte in den Arbeitsanweisungen festgelegt werden.
Ebenfalls ist zu beachten, in welcher Form die Ärztliche Stelle oder die Kassenärztliche Vereinigung in Ihrem Bundesland die Empfehlungen tatsächlich anerkennt. Daher sollte man immer Rücksprache mit diesen Stellen halten, um auf der sicheren Seite zu sein.