Aktualisierung der Diagnostischen Referenzwerte
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Die Diagnostischen Referenzwerte für diagnostische und interventionelle Röntgenuntersuchungen wurden aktualisiert. Dies geschah aufgrund eines Fachgesprächs, an dem verschiedene Experten, wie Vertreter des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, der Strahlenschutzkommission, der ärztlichen Stellen sowie verschiedener Fachgesellschaften und Berufsverbände beteiligt waren.
Die aktualisierten DRW ersetzen die bisherigen und sind bei der Untersuchung von Menschen zu berücksichtigen.
Die DRW (Diagnostische Referenzwerte) können unter bestimmten Umständen unterschritten werden, wenn die Bildqualität auch bei niedrigeren Werten ausreichend gut ist. Die Einhaltung der DRW ist jedoch kein Muss, sondern das Wichtigste ist, dass die Strahlenexposition der Patienten so gering wie möglich gehalten wird.
Die DRW sind basierend auf einer Verteilung von Dosen, die von verschiedenen Anwendern verwendet werden, festgelegt. Sie sollten jedoch nicht als Optimalwerte verstanden werden und gelten auch nicht für einzelne Anwendungen. Vielmehr gelten sie für eine typische Gruppe von Patienten, da die Dosis einer Untersuchung von vielen Faktoren abhängt, wie z.B. dem Körperbau des Patienten oder dessen Mitarbeit. Wenn ein Patient eine höhere Strahlenexposition hat, als der entsprechende DRW, ist das erklärbar, aber es bedeutet nicht, dass weitere Maßnahmen erforderlich sind. Dazu ist der Text aus der überarbeiteten Version des StrlSchG (Erstes Gesetz zur Änderung des Strahlenschutzgesetzes vom 20.05.2021 §85) wie folgt zu beachten:
„Der Strahlenschutzverantwortliche hat dafür zu sorgen, dass eine Überschreitung diagnostischer Referenzwerte sowie die Gründe für diese Überschreitung aufgezeichnet werden.“
In den meisten Fällen wurden die bestehenden DRW nach unten korrigiert, einige neue Untersuchungsarten sind hinzugekommen:
Projektionsradiographie
DRW-Schädel sind gestrichen worden, Thorax ap wurde aufgenommen.
Mammographie
Die Tomosynthese wurde hinzugefügt.
DVT
Die DVT-Untersuchungen am Erwachsenen sind neu hinzugekommen, hier für die Nasennebenhöhlen- und dentalen Untersuchungen.
Interventionen
Die ERCP wurde in die Tabelle der interventionellen Eingriffe aufgenommen, dieser DRW war in den alten Tabellen der Referenzwerte unter den diagnostischen Durchleuchtungsuntersuchungen zu finden.
Neu: Elektrophysiologische Behandlungen (EPU) am Erwachsenen. Es wurden die Untersuchungen Ein,- Zwei – und Dreikammersystem aufgenommen.
Pädiatrie
Für pädiatrischen Untersuchungen sind nun primär die Gewichtsklassen zu verwenden. Die ebenfalls angegebenen Altersklassen dienen der zusätzlichen Orientierung. Für Kinder über 56 kg (oder 15 Jahre) wurden keine DRWs festlegt, in diesem Fall sind die DRW für Erwachsene zu berücksichtigen.
Computertomographie
Für CT-Untersuchungen wird neu der anatomische Scanbereich und eine typische Scanlänge zur Orientierung angegeben. Die Scanbereiche sind konform mit der neuen Leitlinie der Bundesärztekammer. Sie entsprechen dem jeweiligen Körperbereich für eine Referenzperson (gemittelt über beide Geschlechter). Dementsprechend wurde in der vorliegenden Bekanntmachung auf die explizite Angabe von Dosislängenprodukten (DLP) verzichtet (DLP=CTDIvol x Scanlänge). Zur vollständigen Charakterisierung der Strahlenexposition einer CT-Untersuchung gehört die Angabe des CT-Dosimetrie-Prüfkörpers, auf den sich der jeweilige Wert des CTDIvol bezieht. Bei kombinierten CT-Untersuchung von Körperbereichen sollten, wenn irgend möglich, separate Scans durchgeführt werden, die für die jeweiligen Körperbereiche festgelegten DRWs beachten. Wenn die Kombination von mehreren Körperbereichen in einem Scan gerechtfertigt ist (z. B. bei Unfallopfern), ist der CTDIvol für den Körperbereich mit dem höchsten DRW heranzuziehen.
Durchleuchtungsuntersuchungen am Erwachsenen
Die ERCP wurde in die aktualisierte Kategorie der interventionellen Behandlungen für Erwachsene integriert und ist nicht mehr Teil der diagnostischen DL-Untersuchungen für Erwachsene.
Fazit
Um die Strahlenbelastung für Patienten zu minimieren, sollen die aktualisierten Diagnostischen Referenzwerte Ärzte und medizinisches Personal dazu anregen, ihre diagnostischen Verfahren zu überprüfen und zu verbessern. Überschreitungen der DRW sind zu begründen, wie bspw. ein Verweis auf Körpergröße und Gewicht des Patienten.
Das oberste Ziel im Strahlenschutz ist es, jede Strahlenanwendung gemäß dem ALARA-Prinzip so gering wie möglich zu halten. Ärztliche Stellen haben die Aufgabe, die Einhaltung der DRW zu überprüfen und gegebenenfalls Optimierungen vorzuschlagen. Wenn eine ständige Überschreitung der DRW beobachtet wird, müssen die Ärztlichen Stellen dies der zuständigen Landesbehörde melden, die dann eine Überprüfung durchführen kann.
Möchten Sie mehr über die Diagnostischen Referenzwerte und weitere Neuerungen im Strahlenschutz erfahren, laden wir Sie ein noch vor dem Ablauf der 5 Jahres Frist Ihre Fachkunde oder Kenntnisse bei STRUTZING StrahlenSchutzTraining zu aktualisieren.